Flüchtlinge in Europa:
inhaftiert, obdachlos, schutzlos
Für Flüchtlinge ist das Europäische Asylsystem ein undurchsichtiges Labyrinth. Auf der Suche nach Schutz kommen sie nach Europa und sehen sich einem technokratischen Asylzuständigkeitssystem ausgeliefert, das sich nicht um ihre Bedürfnisse kümmert, sondern sie von Land zu Land schickt.
Flüchtlinge können sich in der EU ihr Zielland nicht selbst aussuchen. Denn nach der Dublin-II-Verordnung ist das EU-Land für ihr Asylgesuch zuständig, das sie zuerst betreten haben. Ziehen Flüchtlinge aus dem EU-Staat, in dem sie erstmals den Boden der EU betreten haben, in einen anderen EU-Staat weiter, werden sie gemäß der Dublin-II-Verordnung dorthin zurückgeschoben.
Für Tausende Flüchtlinge bedeutet dieses System, dass sie nicht selten über viele Jahre hinweg in der EU hin und her geschoben werden, ohne jemals richtig anzukommen. Viele von ihnen sind schon in vier, fünf oder mehr europäischen Ländern gewesen – immer in der Hoffnung, in dem jeweiligen Land endlich Schutz zu finden.
Doch meistens landen sie als Obdachlose auf den Straßen Roms, Athens oder Budapests oder in ungarischen, maltesischen oder griechischen Haftanstalten. Denn gerade in vielen Staaten am Rande der EU, in denen die Flüchtlinge meist zuerst ankommen, herrschen katastrophale Aufnahmebedingungen. Das gilt für Griechenland, Italien, Ungarn, Malta und einige andere EU-Staaten.
Wie aber sollen Flüchtlinge in der EU Schutz finden, wenn sie in diesen Ländern keine funktionierenden Asyl- und Aufnahmesysteme vorfinden und die anderen EU-Länder wie Deutschland sie trotzdem immer wieder dorthin zurückschieben?
Asylverfahren in der EU: Asyllotterie statt einheitliche Schutzstandards
Die Dublin-II-Verordnung teilt die Verantwortung für Asylverfahren unter den Mitgliedstaaten der EU auf. Es gilt das „one-chance-only“-Prinzip. Schutzsuchende haben Anspruch auf nur ein Asylverfahren innerhalb der Europäischen Union. So sollen Weiterwanderungen und Mehrfachanträge verhindert werden.
Dabei wird unterstellt, in allen EU-Staaten würden vergleichbare Schutzstandards gelten. Vor diesem Hintergrund wird dann behauptet, dass man Schutzsuchende problemlos auf die Zuständigkeit eines anderen EU-Landes verweisen und dorthin abschieben könne.
In Wirklichkeit sind die Schutzstandards in den verschiedenen Ländern der Union alles andere als vergleichbar - nicht nur wegen der
höchst uneinheitlichen und oft katastrophalen Aufnahmebedingungen in den verschiedenen EU-Staaten. Die am Dublin-System beteiligten Staaten kommen auch bei der Frage, wer schutzbedürftig ist, zu äußerst unterschiedlichen Ergebnissen. Die Anerkennungsquoten z.B. für Asylsuchende aus dem Irak, Afghanistan oder Somalia klaffen weit auseinander:
Während in Großbritannien nur 17% der irakischen Antragsteller im Jahr 2010 einen Schutzstatus erhielten, waren es in den Niederlanden, in Deutschland und in Finnland im selben Jahr über 50%. Asylsuchende aus Somalia hatten im Jahr 2010 in Italien zu 93% Erfolgsaussichten im Asylverfahren - in der Schweiz dagegen zu 47%. Für afghanische Asylantragsteller beliefen sich die Schutzquoten im selben Jahr in Italien auf 90%, während sie in Griechenland und Irland bei 7% und auf Zypern bei 0% lagen. Die Harmonisierung des Rechts auf EU-Ebene hat nicht zu vergleichbaren Schutzquoten in der Praxis geführt.
Von wegen Solidarität - wie das Dublin-System Flüchtlinge an den Rand Europas drängt
Nach dem europäischen Asylzuständigkeitssystem (Dublin II) gilt das "Verursacherprinzip": Der EU-Staat, der die Flüchtlinge in die EU hat einreisen lassen, der ist der Dublin-II-Verordnung nach auch für ihr Asylverfahren zuständig.
Die Verantwortung für den Flüchtlingsschutz bleibt somit an den EU-Staaten hängen, in denen die Flüchtlinge ankommen - meist sind das die Staaten am Rande der EU. Schaffen es Flüchtlinge etwa aus Italien, Ungarn, Malta oder anderen Staaten in EU-Staaten wie Deutschland weiterzureisen, werden sie auf der Grundlage des Dublin-Systems in die Staaten am Rand der EU zurückgeschoben.
In den letzten Jahren wurden die Probleme, die dieses Abdrängen der Verantwortung von der Mitte an den Rand der EU mit sich bringen, immer deutlicher.
Das unsolidarische System führt dazu, dass für die EU-Staaten nicht der Schutz der Flüchtlinge, sondern das Abwälzen der Verantwortung auf andere Staaten im Vordergrund steht. So führt der Mangel an Solidarität unter den EU-Staaten zu einem Mangel an Solidarität gegenüber schutzsuchenden Menschen.
Europa braucht eine völlig andere Verantwortungsteilung bei der Aufnahme von Schutzsuchenden. Es muss Schluss sein damit, dass Staaten im Innern die maßgebliche Verantwortung für den Flüchtlingsschutz den Staaten an den Außengrenzen der EU zuweisen. Notwendig ist ein humanitärer Verteilungsmechanismus, der die Bedürfnisse der Schutzsuchenden in den Mittelpunkt stellt. Europa braucht ein europäisches Asylsystem, das menschenwürdige Aufnahmebedingungen und faire Asylverfahren europaweit durchsetzt.

- Ein nigerianischer Bootsflüchtling nach der Ankunft in der Erstaufnahmeeinrichtung in Lampedusa. Seine schwangere Frau wurde ins Krankenhaus eingeliefert. Foto: Frederic NOY / UNHCR

- Griechenland - Haftlager Tychero, Zelle 1: In dieser Zelle sind zum Zeitpunkt der Aufnahme im Frühling 2011 etwa 170 Personen eingesperrt. Am Fenster füllt ein Flüchtling Registrierungspapiere anderer Asylsuchender aus, da er ein bisschen Englisch kann.
(Klicken Sie auf eines der Bilder, um die Bilderstrecke zu starten)
Was hat Bundesinnenminister Friedrich mit der Situation von Flüchtlingen in der EU zu tun?
Die Bundesregierung trägt maßgebliche Verantwortung für die Situation von Flüchtlingen in Europa – in mehrerer Hinsicht:
Bundesinnenminister Friedrich blockiert auf EU-Ebene alle Bestrebungen, den Flüchtlingsschutz zu verbessern. Im Rahmen der EU-Innenministerkonferenz setzt er sich dafür ein, dass das Dublin-System in seiner jetzigen Form beibehalten wird – trotz aller katastrophalen Konsequenzen für die Betroffenen. Die Verantwortung für den Flüchtlingsschutz soll weiterhin an die Länder der EU-Außengrenze abgegeben werden.
Im August 2011 kündigte Friedrich an, die Vorschläge der EU Kommission abzulehnen, die diese zur Vereinheitlichung des europäischen Asylrechts vorgelegt hatte. Der EU-Kommission ging es in ihren Vorschlägen unter anderem darum, dass Asylsuchenden ein effektiver Rechtsschutz gewährt wird, der eine drohende Abschiebung in einen anderen EU-Staat verhindern kann. Innenminister Friedrich will das verhindern.
Dabei hat der
Gerichtshof der Europäischen Union angemahnt, dass das Überstellen von Asylsuchenden nicht in einen solchen EU-Mitgliedstaat erfolgen darf, in dem ein Asylantragsteller "Gefahr läuft, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung (...) ausgesetzt zu werden". Auch wenn es sich bei dem Zielland um einen EU-Mitgliedstaat handle, könne nicht einfach unterstellt werden, dass dieser die Grundrechte achte, so der EuGH. Ein blindes Abschieben, ohne dass sich ein Gericht mit den Verhältnissen in dem anderen Mitgliedsland befasst, ist daher nicht im Einklang mit EU- Recht. Dennoch will Friedrich Asylsuchenden weiterhin das Recht verwehren, einstweiligen Rechtschutz gegen eine Dublin-Abschiebung einzulegen.
Ein weiteres Beispiel dafür, dass das Innenministerium alle Verbesserungen des Flüchtlingsschutzes in Europa blockiert: Bei der Reform der Dublin-II-Verordnung hat die EU-Kommission vorgeschlagen, dass unbegleitete Minderjährige nicht inhaftiert werden sollten: „Unaccompanied minors shall never be detained“. Beim EU-Innenministertreffen vom 8. März 2012
forderte die deutsche Delegation mit anderen Mitgliedstaaten die Streichung dieses Passus.
Schon im
Vorfeld des EU-Innenministertreffens drängte Bundesinnenminister Friedrich neben sechs weiteren EU-Innenministern Griechenland dazu, die Flüchtlingsabwehr zu intensivieren und die Türkei stärker in die Flüchtlingsabwehr einzubeziehen – obwohl in der Türkei kein Schutzsystem für Asylsuchende existiert. Die Abriegelung der griechisch-türkischen Landgrenze führt faktisch dazu, dass Flüchtlingen der Zugang zu Schutz vor Menschenrechtsverletzungen verweigert wird.
Auch in Deutschland werden Flüchtlinge inhaftiert. Ein Großteil der Menschen, die in deutschen Abschiebungsgefängnissen interniert werden, sind sogenannte Dublin-Fälle – Menschen, die nach Italien, Ungarn, Malta oder in andere EU-Staaten abgeschoben werden sollen. Für die Betroffenen bedeuten die Abschiebungen häufig, im Zielland wieder in Haft oder obdachlos auf der Straße zu landen. Manche Flüchtlinge zerbrechen unter diesem Druck. Immer wieder kommt es zu Suiziden und Suizidversuchen. (
Mehr Informationen zur Abschiebungshaft in Deutschland )
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- Die "Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige" in Ingelheim - ein Hochsicherheitsgefängnis für Abschiebungshäftlinge. Foto: Reiner Frey, DWHN

- Abschiebungshäftlinge haben oft nur zwei Stunden Hofgang, dürfen kaum Besuch empfangen, haben einen sehr eingeschränkten Zugang zu Telefonen und müssen teilweise sogar Gefangenenkleidung tragen. Das alles, obwohl Abschiebungshaft keine Strafe ist. Foto: Reiner Frey, DWHN

- Viele Menschen werden rechtswidrig in Abschiebungshaft genommen: Abschiebungsgefangene, die juristisch gegen ihre Haft vorgehen, müssen in etwa einem Drittel der Fälle aufgrund einer Gerichtsentscheidung freigelassen werden. Vielen fehlt dazu jedoch der nötige Zugang zu einer unabhängigen Rechtsberatung. Foto: Reiner Frey, DWHN

- Eine Zelle im Abschiebungsgewahrsam Ingelheim. Die Betroffenen nehmen ihre Inhaftierung oft als Strafe wahr - ohne zu wissen, wofür man sie bestraft. Die Haft und die ungewisse Zukunft nach der Abschiebung sind für Abschiebungshäftlinge meist extrem belastend. Manche zerbrechen unter diesem Druck. Foto: Reiner Frey, DWHN












