Haftanstalt in Ungarn. Foto: UNHCR

Ungarn

 

Die schweren Verletzungen der Flüchtlingsrechte in Ungarn haben Methode. Flüchtlinge kommen generell in Haft. Zur Asylanhörung werden sie in Handschellen oder sogar angekettet vorgeführt. Sie erleiden verbale Erniedrigungen und schwere körperliche Misshandlungen durch die Wachen. Vielen Aussagen von Flüchtlingen zufolge werden ihnen systematisch Beruhigungsmittel verabreicht. 
Flüchtlinge, die aus anderen EU-Staaten nach Ungarn zurückgeschoben werden, erhalten dort keinen Zugang zu einem regulären Asylverfahren und keinen effektiven Schutz vor Abschiebung bis zurück in ihr Herkunftsland. Zu ihren Fluchtgründen werden sie nicht gehört. Ihnen droht die Abschiebung, ohne dass je in einem Staat Europas ihr Asylantrag geprüft wurde.

Opens external link in new windowInformationen zur Lage von Flüchtlingen in Ungarn

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Lager obdachloser Flüchtlinge in Rom.

Italien

 

Auch in Italien leben tausende Flüchtlinge unter menschenunwürdigen Bedingungen. Die meisten Asylsuchenden werden nach spätestens sechs Monaten aus dem rudimentären italienischen Aufnahmesystem entlassen und einfach auf die Straße gesetzt. Obdachlosigkeit, Hunger und Krankheit sind die Folgen. Viele der Schutzsuchenden versuchen schnellstmöglich ein anderes europäisches Land zu erreichen. Doch wer dort aufgegriffen wird, muss zurück.

Opens external link in new windowItalien-Bericht von PRO ASYL

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Das "Hal-Far Tent-Camp" für Flüchtlinge in Malta

Malta

 

Der Innenausschuss des Europaparlaments vergleicht die maltesische Flüchtlingshaftanstalt Safi Dentention Centre mit einem Käfig. Im Winter sei die Anstalt unbeheizt, mit katastrophalen hygienischen Bedingungen, defekten Sanitäranlagen, Gesundheitsgefahr durch Ratten und unzureichender medizinischer Versorgung.
Auf Malta werden alle Flüchtlinge sofort in Haft genommen. Die Inhaftierung unter unmenschlichen Bedingungen kann bis zu zwölf Monate andauern. Danach kommen Schutzsuchende in ein verdrecktes Zeltlager oder in einen Flugzeughangar, wo sie unterversorgt und perspektivlos ihr Leben fristen müssen.

Opens external link in new windowPRO-ASYL-Bericht aus Malta

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Das Haftlager Tychero in der griechischen Evros-Region

Griechenland

 

Griechenland missachtet nach wie vor systematisch europäisches Asylrecht. Im Jahr 2011 sind ca. 55.000 Flüchtlinge direkt an den Grenzen inhaftiert worden. Vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wurde das Land wiederholt wegen der unmenschlichen und erniedrigenden Inhaftierungspraxis verurteilt. Der Europäische Flüchtlingsfonds überweist 2012 gerade einmal ca. 3,5 Millionen Euro für die Flüchtlingsaufnahme an Griechenland. Zur Flüchtlingsabwehr stellt die EU hingegen über 80 Millionen Euro zur Verfügung – mehr als das Zwanzigfache. Geld für die Flüchtlingsabwehr ist vorhanden, die Bereitschaft, Schutzsuchende aus Griechenland zu übernehmen, gibt es hingegen nicht.

Opens external link in new windowGriechenland-Berichte von PRO ASYL

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Abschiebungshaftanstalt in Ingelheim

Deutschland

 

Auch in Deutschland werden Flüchtlinge inhaftiert. Das trifft besonders Flüchtlinge, die aus Italien, Ungarn, Malta oder anderen EU-Staaten nach Deutschland kamen und nach der Dublin-II-Verordnung dorthin zurückgeschoben werden sollen. Gehen die Behörden davon aus, dass sich die Flüchtlinge der Abschiebung entziehen könnten, werden sie inhaftiert - die maximale Haftdauer beträgt eineinhalb Jahre.
Nach EU-Recht dürfen Flüchtlinge nicht wie Strafgefangene behandelt werden, denn sie haben nichts verbrochen. In viele Fällen werden Abschiebungshäftlinge aber wie Strafgefangene in normale Gefängnisse gesperrt. Sie haben oft nur zwei Stunden Hofgang, dürfen kaum Besuch empfangen, haben einen sehr eingeschränkten Zugang zu Telefonen und müssen teilweise sogar Gefangenenkleidung tragen.

Opens external link in new windowDokumentation zu Abschiebungshaft in Deutschland

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Das Dublin-II-System: Es gilt das "Verursacherprinzip"

Nach dem europäischen Asylzuständigkeitssystem (Dublin II) gilt das "Verursacherprinzip": Der EU-Staat, der Flüchtlinge in die EU hat einreisen lassen, der ist der Dublin-II-Verordnung nach auch für ihr Asylverfahren zuständig. 

Die Verantwortung für den Flüchtlingsschutz bleibt somit an den EU-Staaten hängen, in denen die Flüchtlinge ankommen - logischerweise sind das die Staaten am Rande der EU. Schaffen es Flüchtlinge etwa aus Italien, Ungarn, Malta oder anderen Staaten an den Außengrenzen in EU-Staaten wie Deutschland weiterzureisen, werden sie auf der Grundlage des Dublin-Systems in die Staaten am Rand der EU zurückgeschoben.